Das Kommunikationsmittel De-mail, das im Jahr 2010 in Gemeinschaftsarbeit mit der Bundesregierung und zertifizierten Dienstleistern gestartet werden soll, befindet sich ab Mitte 2009 als Pilotprojekt in der Testphase – nicht zuletzt, um auch Sicherheitsaspekte gründlich auf den Prüfstand zu stellen und bei Bedarf zu überarbeiten. Gehen nämlich ab dem Jahr 2010 dann die persönlichen und vertraulichen Informationen auf den Daten-Highway, ist absolute Zuverlässigkeit oberstes Gebot – und Behörden müssen zudem auf diesem Wege übermittelte Dokumente als rechtsgültig akzeptieren.
Um am De-mail als natürliche oder juristische Person teilnehmen zu können, bedarf es einiger wichtiger Prüfverfahren, um die entsprechende Person identifizieren und auch in der Zukunft zu den entsprechenden gespeicherten Daten zuordnen zu können. Fehler dürfen hier im Hinblick auf den Datenschutz absolut nicht unterlaufen. Ein wichtiger Aspekt im Rahmen des Kommunikationsmittels De-mail ist das sogenannte De-ident.
Im Rahmen dieses Projektes namens De-mail müssen Möglichkeiten gewährleistet werden, die eine Identifikation des Bürgers zum einen sicher aber gleichzeitig auch einfach gestalten. Der akkreditierte Anbieter stellt ein sogenanntes Ident-Verfahren zur Verfügung, das der Bürger auf Anforderung nutzen kann, um dann in Folge eben De-mail als sicheres Kommunikationsmittel zum Datentransfer nutzen zu können. Der Vorteil für den Bürger, sich mittels De-ident identifizieren zu lassen, soll dann nicht nur in der sicheren Nutzung von De-mail bestehen. Auch der Datenaustausch zwischen Kunde und Online-Shops soll durch diese persönliche Identifikation auf sichererem Wege ablaufen, als dies bisher der Fall war.
In der Praxis verläuft das Verfahren des De-ident dahingehend, dass vom Nutzer explizit ausgewählte Daten zu seiner Peron zum Ident-Verfahren von diesem freigegeben werden sollen. Bedingung hierfür ist, dass der Nutzer mindestens 18 Jahre alt ist. Die ausgewählten und freigegebenen Daten werden dann über den Weg der De-mail an wiederum eine andere De-mail-Adresse versandt. Auf dem Versandweg wird eine elektronische Identifikation der Daten vorgenommen, um dann deren Korrektheit bestätigen zu können.
Um als Bürger oder juristische Person am De-mail teilnehmen und per De-ident auch qualifiziert identifiziert werden zu können, ist zunächst eine sogenannte Authentifizierung erforderlich. Diese kann mittels elektronischem Personalausweise oder aber dem schon lange erfolgreichen sogenannten Post-Ident-Verfahren erzielt werden. Vorgenommen wird die Authentifizierung zwischen dem Nutzer und dem beglaubigten Dienstleistungsanbieter. Im Anschluss an die Authentifizierung wird dem Nutzer eine E-mail-Adresse zugeteilt, die sich auf seinem Namen, Vornamen, der Registrierungsnummer und den durch das @ abgegrenzten Dienstanbieter.zertIT zusammensetzt. Über diese De-mail-Adresse soll der Nutzer dann die sichere und identifizierte Kommunikation und den Datenaustausch betreiben können.